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Neuerungen im deutschen Cannabisgesetz

Am 1. April 2024 trat in Deutschland ein bedeutendes neues Cannabisgesetz in Kraft, das wesentliche Änderungen in der Behandlung und Regulierung von Cannabis mit sich brachte. Dieses Gesetz markiert einen paradigmatischen Wandel in der Drogenpolitik des Landes, indem es den legalen Konsum von Cannabis für Erwachsene einführt und darauf abzielt, den Schwarzmarkt einzudämmen und den Verbraucherschutz zu erhöhen. Ein großer Bestandteil des CanGs sind die sogenannten Anbauvereinigungen(Cannabis Clubs)

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Legalisierung und Besitzgrenzen

Erwachsene dürfen nun bis zu 50 Gramm Cannabis im privaten Bereich und bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit besitzen. Diese Mengenregelung soll es den Bürgern ermöglichen, Cannabis legal zu erwerben und zu konsumieren, ohne kriminalisiert zu werden​

Anbau und Verkauf

Der private und gemeinschaftliche Eigenanbau von Cannabis ist ebenfalls legalisiert worden. Dies ermöglicht den Anbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen für den Eigenbedarf. Ab Juli 2024 wird zudem die Gründung von Anbauvereinigungen erlaubt sein, die den Anbau koordinieren sollen​.

Schutz von Jugendlichen und Verbrauchern

Ein wesentliches Ziel des neuen Gesetzes ist der verbesserte Jugendschutz. Der Verkauf und die Abgabe von Cannabis durch Cannabis Clubs an Minderjährige bleiben strikt verboten, und Konsumverbote gelten in der Nähe von Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Darüber hinaus sind strenge Qualitätskontrollen für verkauftes Cannabis vorgesehen, um gesundheitsschädliche Verunreinigungen zu vermeiden.

Straßenverkehr

Im Bereich des Straßenverkehrs wurden ebenfalls Anpassungen vorgenommen. Der Grenzwert für THC im Blut soll neu festgelegt werden. Es wurde eine Arbeitsgruppe (die Grenzwertkommision) einberufen mit der Aufgabe bis zum 31.03.2024 für den Straßenverkehr den Wert einer Konzentration von Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut vorzuschlagen, ab dessen Erreichen nach dem Stand der Wissenschaft das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr regelmäßig nicht mehr gewährleistet ist. Am 28.03.2024 hat die Grenzwertkommission schließlich einen neuen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum vorgeschlagen. Dieser Grenzwert soll im Gesetz in § 24a StVG verankert werden. Unklar ist derzeit allerdings, ob der neue Grenzwert bereits ab sofort gelten soll und von den Gerichten zugrunde gelegt wird, oder erst, wenn er im Gesetz verankert ist.

Medizinisches Cannabis

Die Vorschriften für medizinisches Cannabis wurden ebenfalls gelockert, um den Zugang für Patienten zu verbessern und die bürokratischen Hürden zu verringern, die bisher mit der Verschreibung von Cannabis als Medikament verbunden waren.

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Ausblick

Das Gesetz spiegelt einen signifikanten Wandel in der deutschen Drogenpolitik wider und zielt darauf ab, durch regulierte Märkte und klare rechtliche Rahmenbedingungen eine sicherere Umgebung sowohl für Konsumenten als auch für die Gesellschaft insgesamt zu schaffen. Die langfristigen Auswirkungen dieser Legalisierung werden Gegenstand weiterer Beobachtung und Anpassungen sein, basierend auf den Erfahrungen und Daten, die in den kommenden Jahren gesammelt werden

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